Kundendienst
Ziehen Sie um?
Bei Eigentümerwechsel benötigen wir ebenfalls eine Umzugsmeldung für Ihr Wasserabonnement.
Wir bitten Sie die folgende Umzugsmeldung auszufüllen.
Handänderungen sollten von bisherigen Kunden mindestens 3 Arbeitstage vor der gewünschten Zählerablesung gemeldet werden.
Besten Dank für Ihre Zusammenarbeit.
Ein Umzug lässt sich ohne Stress überstehen, wenn er gut geplant ist. Wir geben Ihnen im Folgenden ein paar nützliche Tipps und weiterführende Verweise, die Ihnen beim Wohnungswechsel helfen.
Energieversorgung
Vereinbaren Sie frühzeitig vor Ihrem Umzug in die neue Wohnung einen Ablesetermin für Strom und Wasser. So gehen Sie sicher, dass Ihre Energiekosten pünktlich zum Umzugstermin abgerechnet werden und keine Mehrkosten für Sie entstehen.
Adressänderung
Denken Sie daran, Ihre neuen Adressdaten rechtzeitig an Banken, Versicherungen, Ämter, Tageszeitung, Telefonprovider, Geschäftspartner und Freunde weiterzugeben. So stellen Sie sicher, dass wichtige Unterlagen auch nach Ihrem Umzug bei Ihnen ankommen und nicht verloren gehen. Dafür gelangen Sie auf unten stehendem Link direkt zu der Adressänderung der Post:
Nachsendeauftrag erstellen
Sie ziehen um. Damit auch Ihre Post mit Ihnen umzieht, empfiehlt es sich, einen Nachsendeauftrag zu beantragen. Dieser kann variabel für unterschiedliche Zeiträume gebucht werden.
Die alte Wohnung
Ihre alte Wohnung sollten sie möglichst zeitnah schriftlich kündigen. Stellen Sie dabei sicher, dass zeitliche Überschneidungen mit dem neuen Mietvertrag möglichst gering gehalten werden. Die zu Mietbeginn hinterlegte Kaution erhalten Sie von Ihrem bisherigen Vermieter zurück. Ob Sie die volle Höhe der Kaution zurück erhalten, klären Sie mit Ihrem Vermieter bei einer Begehung bzw. Übergabe der Wohnung. An diesem Termin können Sie auch mögliche Renovierungsarbeiten sowie die Übernahme von Mobiliar klären.
Die neue Wohnung
Achten Sie beim Abschluss Ihres neuen Mietvertrages auf Sondervereinbarungen zu Reparaturen, Instandhaltung, anfallende Nebenkosten und die Höhe der Kaution.
Zahlungsformen
Folgende Zahlungsformen bieten wir unseren Kunden für die Bezahlung der Strom- und Wasserrechnung sowie auch für die Kommunikationsgebühren an:
LSV / Debit Direct
Durch die Wahl der Zahlungsform via LSV bzw. DebitDirect wird Ihnen der Rechnungsbetrag für Ihre Strom-, TV- und Wasserrechnung direkt vom Bank- bzw. Postkonto belastet. Diese Dienstleistung für WEW-Kunden vereinfacht und verringert Ihre administrativen Aufwendungen. Sie sparen damit Zeit und Mühe. Ihre Rechnung wird automatisch von Ihrem Postcheckkonto oder Bankkonto abgebucht. Selbstverständlich können Sie die Belastungsermächtigung jederzeit widerrufen. Für diese Zahlungsform fallen keine Gebühren/Spesen an.
Das Anmeldeformular finden Sie in der grünen Infobox auf der rechten Seite ➜
E-Rechnung
Für die Bezahlung der Wasser- und Stromrechnung bieten wir seit einiger Zeit auch die Zahlungsform E-Rechnung an. Bei Ihrer nächsten Zahlung im E-Banking können Sie sich einfach und unkompliziert dafür anmelden. So werden unsere Rechnungen in Zukunft papierlos im E-Banking aufgeschaltet. So sparen Sie nicht nur Zeit, sondern schonen auch die Umwelt.
Wie setzt sich der Wasserpreis zusammen?
Der Kunde hat für den Wasserbezug eine jährliche Gebühr zu zahlen, die sich zusammensetzt aus..
der Grundquote je Anschluss oder Wasserzähler; sie umfasst die Gebühr des Zählers.
dem Gebäude- und Feuerschutzzuschlag
der Konsumgebühr je Kubikmeter des bezogenen Wassers. Die Konsumgebühr wird nach dem Frischwasserverbrauch gemäss Wasserzähler und dem vom WEW jährlich festgelegten Ansatz in Fr./m3 veranlagt. Die Veranlagung der Konsumgebühr erfolgt aufgrund der Ablesung der Wasserzähler.
Für was bezahle ich den Gebäudezuschlag? Wie wird er berechnet?
Das WEW erhebt zur Deckung ihrer Auslagen für den Bau, den Betrieb, den Unterhalt und die Erneuerung (Sanierung und Ersatz) von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen kostendeckende und verursachergerechte Gebühren. Die Berechnungsgrundlage für den Gebäudezuschlag Wasser bildet dabei der umbaute Raum gemäss SIA Norm 416. Dieser wird jährlich festgelegt.
Ich habe durch ein Leck/einen Schaden viel Wasser verloren. Muss ich den Mehrverbrauch bezahlen?
Im Normalfall sind sowohl die Schäden wie auch der dadurch entstandene Wasserverbrauch über Ihre Gebäudewasserversicherung gedeckt. Falls Ihre Versicherung den Schaden jedoch nicht übernimmt, haben Sie als Bezüger für den Verbrauch aufzukommen. Ein ausserordentlicher Wasserverlust befreit nicht von der vollumfänglichen Bezahlung der Gebühren.
Warum erhalte ich die Wasserrechnung, obwohl ich das Haus vermietet habe?
Der Eigentümer der angeschlossenen Bauten und Anlagen gilt als Kunde der Wasserrechnung. Wird bei mehreren Kunden der Wasserverbrauch über eine gemeinsame Messstelle gemessen, so gilt bei Mit- oder Gesamteigentum eine von den Berechtigten oder vom WEW bezeichnete Person als Kunde.
Für was bezahle ich die jährliche Feuerschutzgebühr
Wir alle hoffen, dass wir vom Feuer verschont bleiben, dennoch muss die Infrastruktur allzeit bereit sein. Die Kosten für das Hydrantennetz und die Löschwasserreserven werden mit dem Feuerschutzbeitrag beglichen.